« Ich schwöre als Anwalt, meine Pflichten mit Würde, Gewissen, Unabhängigkeit, Rechtschaffenheit und Menschlichkeit zu erfüllen »

Die kanzlei

Was für mich wichtig ist, ist dem Kunde eine qualitative Dienstleitung zu gewährleisten. Sorgfalt, Reaktivität, und Dynamik sind, meiner Meinung nach, wesentliche Punkte.

Entscheidend ist auch mit dem Kunde ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann aufgrund Ihrer Komplexität oder Dauer oft beängstigend sein.

Meine Funktion ist Sie in völliger Transparenz zu begleiten und zu vertreten. Wir bestimmen zusammen die beste anzuwendende Strategie, und ich berate Sie über die Relevanz und die Vorgehensweise eines Gerichtsverfahrens.

Seien Sie sicher, dass ich mit größter Entschlossenheit und Ernsthaftigkeit eingreifen werde, um stets das günstigste Ergebnis zu erzielen.

Interventionsbereiche

Arbeitsrecht

  • Unterstützung bei der Anrufung des Arbeitsgerichts :
    • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsvertrags (Kündigung, Vertragsbeendigung, gerichtliche Beendigung usw.)

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    • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Arbeitsvertrags (Vergütung, Arbeitszeiten, Belästigung, Disziplinarverfahren usw.)
  • Beratung und Begleitung der Arbeitgeber sowie den Arbeitnehmern:
    • Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Disziplinarverfahren.
    • Im Zusammenhang mit der Berechnung und Verhandlung von Abfindungszahlungen

Familienrecht, Privatrecht und Erziehungbetreuungsverfahren

  • Scheidungen (einvernehmlich oder per Gerichtsverfahren)
  • Trennungen
  • Wohnort und Besuchsmodalitäten bezüglich der Kinder
  • Unterhaltsgeld

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  • Sorgerecht
  • Anhörung der Kinder vor dem Familienrichter oder dem Jugendrichter
  • Platzierungen und Kindererziehungshilfeverfahren

Zivilrecht

  • Vertragliche Haftung
  • Deliktische Haftung
  • Rechtsstreitigkeiten bezüglich Mietverträge / Ausweisung aus der Wohnung

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  • Verdeckter Mangel (automobil)
  • Usw.

Marie Kochersperger

Master 2 in französischem, europäischem und internationalem Arbeitsrecht.

Ich behandele meistens Problematiken, die mit dem Arbeitsrecht verbunden sind, sowohl für Beratungen als für Rechtsstreitigkeiten. Ich bin aber für Familienrecht oder Zivilrecht auch tätig.

Anwalt an der Anwaltskammer von Colmar

Ich bin seit 2018 an der Anwaltskammer von Colmar eingetragen, und vertrete aber Ihre Interesse vor den verschiedenen Gerichten in ganz Frankreich.

Lehrbeauftragte (Universität Haute-Alsace) und Partneranwalt für THEMIS

THEMIS ist eine Vereinigung, die den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu grundlegenden Rechten sicherstellt. Pädagogik ist für mich ein grundlegender Punkt.

Beherrschung der deutsch und englischen Sprache.

Ich vertrete Deutsch- und Englischsprechende Kunde vor den französischen Gerichten.

 Anwaltsoksten

Erste Verabredung

Vom ersten Termin an wird diese Frage klar behandelt, um eine Vertrauensbeziehung zu fördern.

Während dieses ersten Treffens ist das Ziel, eine kurze rechtliche Analyse Ihrer Situation durchzuführen, und die verschiedenen Lösungen zu analysieren.

Dieser erste Beratungstermin dauert ungefähr 30 Minuten, und wird 90€ TTC berechnet.

Führt dieser Termin zur Einleitung von einem Gerichtsverfahren, wird er nicht zusätzlich berechnet, sondern wird in den festgelegten Betrag des Verfahrens inbegriffen.

Festlegung der Anwaltskosten

Die Anwaltskosten werden im Zusammenhang mit dem Interventionsbereich, die Komplexität des Falls und die und mit der erforderlichen Sorgfaltspflicht, bestimmt.

Eine Honorarvereinbarung, also einen Vertrag zwischen Ihnen und die Kanzlei, wird für jeden Fall systematisch abgeschlossen (außer in Notfällen oder Fällen von höherer Gewalt).

Die Honorarvereinbarung garantiert eine vollständige Transparenz für den Kunde, und informiert jede Partei über ihre Rechte und Pflichten.

Die Gebühren können auf zwei Arten festgelegt werden: entweder durch einen Pauschalpreis oder durch eine Abrechnung nach Zeitaufwand.

Die Wahl zwischen diesen beiden Methoden hängt hauptsächlich von der Natur des Falls ab und, ob es möglich ist, die benötigte Zeit für die Bearbeitung des Falls im Voraus zu bestimmen.

Schließlich kann zu diesem Grundhonorar (Pauschal oder nach Zeitaufwand) auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden, wenn das Verfahren dem Kunden einen Gewinn oder eine Einsparung ermöglicht.

Unter keinen Umständen darf das Erfolgshonorar die einzige Vergütung für den Anwalt sein.

Bestehende Beihilfe

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung des französischen Staates für Personen, die ein Verfahren einleiten möchten, und bestimmten Kriterien ausfüllen.

Diese Hilfe kann ganz oder teilweise gewährt werden.

Falls der Kunde aber eine Rechtschutzversicherung hat, kann er diese Unterstützung nicht beziehen.

Rechtschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist sie imstande die Anwaltskosten bezüglich des Verfahrens zu übernehmen.

Wir laden Sie ein, sie in diesem Zusammenhang direkt zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen

Wie vereinbare ich einen Termin?

Sie können einen Termin vereinbaren, indem Sie das Sekretariat unter 03.69.85.06.65
kontaktieren oder das Kontaktformular auf dieser Website nutzen.

Die Erfüllung meines Arbeitsvertrages ist problematisch, was kann ich tun?

Ich lade Sie ein, einen Termin zu vereinbaren, damit wir darüber sprechen können, und die Lösung wählen, die am besten zu Ihrer Situation passt (Fortsetzung oder Beendigung des Arbeitsvertrags, und eventuelle Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber).

Welche Fristen sind für die Einleitung eines Verfahrens anwendbar?

Die Fristen variieren je nach Art des Streitfalls und Thema. Diese Informationen können Ihnen beim ersten Termin mitgeteilt werden.

Kann ich meine Rechtsschutzversicherung geltend machen ?

Ja, sie müssen Ihn im Idealfall vor dem ersten Termin kontaktieren, damit Ihr Antrag berücksichtigt wird, und Sie dem Anwalt die Tabelle der Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung mitteilen können.

Bitte beachten Sie, dass je nach dem der Kunde den Restbetrag zahlen muss.

Wenn ich eine Zuweisung von einem Gerichtsvollzieher im Bereich Familienrecht bekommen habe, kann ich Sie kontaktieren ?

Natürlich! Wir werden dann einen Termin vereinbaren, sodass den Anwalt von der Zuweisung Kenntnis nehmen kann, und Ihnen die Ratschläge und Vorgehensweise zu erklären. Die Kanzlei ist in Familienrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht tätig.

Welche Dokumente muss ich zum ersten Termin mitbringen ?

Sie können alle Dokumente, die sich auf das Verfahren beziehen, mitbringen, und nämlich:

  • Der Arbeitsvertrag, die Gehaltsabrechnungen, Korrespondenz und alle anderen Dokumente, die Sie im Falle eines Arbeitsgerichtsverfahrens für nützlich halten,
  • Die Zivilstandsurkunden, der Ehevertrag, die Korrespondenzaustausche und alle anderen Dokumente, die Sie im Falle eines Verfahrens vor dem Familiengericht für nützlich halten,
  • Die Verträge, Rechnungen, Korrespondenz und alle anderen Dokumente, die Sie im Falle eines Zivilverfahrens als nützlich ansehen.

Kundenrezension

Kontakt

03.69.85.06.65

10 Rue des Blés|68000 Colmar